Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Kivora zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Abschluss des Vertrages, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden.
2. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist die Matthias Grüger & Ahmet Berkay Cirisoglu AI Solutions GbR, Rolandstr. 68, 52134 Herzogenrath, Deutschland.
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
3. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software umfasst je nach gebuchtem Paket insbesondere Zeiterfassung, Projekt- und Auftragsverwaltung, Einsatzplanung, Angebots- und Rechnungserstellung, Baustellendokumentation sowie KI-gestützte Assistenzfunktionen einschließlich Telefonannahme.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Preisseite dieser Website. Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.
Die Software wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung zur dauerhaften Installation auf Systemen des Kunden erfolgt nicht. Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für Internetverbindung und Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
Gegenstand der KI-gestützten Funktionen ist die Erzeugung von Entwürfen, Vorschlägen und Zusammenfassungen zur Weiterverarbeitung durch den Kunden. Geschuldet ist die Bereitstellung dieser Funktion, nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung des jeweiligen Ergebnisses für einen bestimmten Zweck. Eine bestimmte inhaltliche Qualität der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Der KI-Telefonassistent nimmt Anliegen von Anrufern entgegen und dokumentiert sie für den Kunden. Er gibt keine verbindlichen Erklärungen im Namen des Kunden ab. Verbindliche Zusagen gegenüber Anrufern, insbesondere zu Terminen, Preisen oder Leistungen, kommen ausschließlich durch eine eigene Erklärung des Kunden zustande.
Der Anbieter bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen an. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der 14 Tage, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Möchte der Kunde die Software weiter nutzen, muss er aktiv ein kostenpflichtiges Paket bestellen.
Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Paket kommt zustande, wenn der Kunde im Bestellprozess ein Paket auswählt, diese Bedingungen akzeptiert und die Bestellung abschließt, und der Anbieter die Bestellung durch Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung des Zugangs annimmt.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und anzupassen, insbesondere um technische Weiterentwicklungen sowie veränderte rechtliche oder sicherheitstechnische Anforderungen umzusetzen. Wesentliche Funktionen des gebuchten Pakets bleiben dabei erhalten.
4. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des gebuchten Pakets bestimmungsgemäß zu nutzen.
Die Nutzung ist auf die Anzahl der im gebuchten Paket enthaltenen Nutzer beschränkt. Zusätzliche Nutzer können gegen gesonderte Vergütung hinzugebucht werden. Ein Nutzerzugang ist personengebunden. Die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen sowie die Weitergabe von Zugangsdaten sind unzulässig.
Der Kunde darf die Software nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Eine Weitervermietung, ein Hosting für Dritte oder eine Bereitstellung als Dienstleistung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
Ein automatisiertes Auslesen von Inhalten sowie Zugriffe über nicht vom Anbieter freigegebene Schnittstellen sind unzulässig.
5. Pflichten des Nutzers
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten allein verantwortlich, insbesondere bei Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Krankmeldungen. Er stellt sicher, dass eine tragfähige Rechtsgrundlage vorliegt, dass die betroffenen Beschäftigten informiert wurden und dass etwaige Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats gewahrt sind.
Setzt der Kunde den KI-Telefonassistenten ein, ist er dafür verantwortlich, dass Anrufer darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System sprechen. Der Anbieter stellt hierfür einen entsprechenden Ansagetext bereit. Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen oder inhaltlich entwerten.
Ergebnisse von KI-Funktionen sind Entwürfe. Sie werden auf Grundlage statistischer Verfahren erzeugt und können unvollständig, sachlich unzutreffend oder für den Einzelfall ungeeignet sein. Das gilt insbesondere für Preis-, Mengen-, Termin- und Materialangaben.
Der Kunde ist verpflichtet, jedes auf Grundlage einer KI-Funktion erzeugte Ergebnis vor der geschäftlichen Verwendung inhaltlich zu prüfen und freizugeben. Das betrifft insbesondere Angebote, Rechnungen, Baustellenberichte sowie Termin- und Preiszusagen gegenüber Dritten. Diese Prüfung ist eine wesentliche Obliegenheit des Kunden.
Verwendet der Kunde ein KI-Ergebnis ohne die nach dem vorstehenden Absatz erforderliche Prüfung, handelt er auf eigenes Risiko. Ein hierauf beruhendes Mitverschulden muss sich der Kunde nach § 254 BGB anrechnen lassen.
Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, seine geschäftskritischen Daten regelmäßig und dem Risiko entsprechend zusätzlich zu exportieren und außerhalb der Software zu sichern.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach diesem Abschnitt beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Pflichten des Anbieters
Der Anbieter stellt die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit und bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb.
Support wird per E-Mail an info@kivora.ai und telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten angeboten, Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen. Der Anbieter bemüht sich um eine Reaktion innerhalb eines Werktags. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht zugesichert.
Der Anbieter verwendet die Daten des Kunden nicht zu eigenen Zwecken. Eine Verwendung zum Training von KI-Modellen findet nicht statt. Der Anbieter stellt dies vertraglich auch bei den von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeitern sicher.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste auf dieser Website.
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs.
Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten.
Die in den Paketen enthaltenen Minutenkontingente für den KI-Telefonassistenten sind in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. Über das Kontingent hinausgehende Minuten werden nachträglich zum jeweils gültigen Minutenpreis abgerechnet.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer Nachfrist von mindestens zehn Tagen den Zugang zur Software zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperre bestehen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Anpassung als angenommen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion in der Software genügt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Pflichten verstößt.
Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst über die dafür vorgesehenen Funktionen der Software exportieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine Datenbestände vor Beendigung des Vertrages zu sichern. Nach Vertragsende kann ein Zugriff auf die Software nicht mehr gewährleistet werden.
Auf Anfrage des Kunden stellt der Anbieter die vom Kunden erfassten Daten nach Vertragsende in einem vom Anbieter festzulegenden gängigen Format zur Verfügung. Die Anfrage ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende in Textform an den Anbieter zu richten.
Der Anbieter löscht die Daten des Kunden nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen und die hierfür erforderlichen Daten rechtzeitig zu sichern.
9. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die verbraucherschützenden Vorschriften über den Widerruf von Fernabsatzverträgen nach den §§ 312g, 355 BGB finden keine Anwendung.
10. Datenschutz und Datensicherheit
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung dieser Website.
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der Beschäftigten des Kunden und Daten von dessen eigenen Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil dieses Vertrages und wird dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Diese sind in der Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Sitz, Verarbeitungsort und Zweck aufgeführt.
Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, Mandantentrennung auf Datenbankebene sowie rollenbasierte Zugriffsrechte.
11. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software einschließlich Quellcode, Gestaltung, Dokumentation und Kennzeichen stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach den §§ 69d, 69e UrhG zwingend gestattet ist.
An den vom Kunden in die Software eingegebenen Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Der Anbieter ist lediglich berechtigt, diese Daten zu verarbeiten, soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung des Firmennamens und des Logos als Referenzkunden benennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
(a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
(b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
(d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz ist auf insgesamt 5.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Da eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit der Ergebnisse von KI-Funktionen nach Abschnitt 3 nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung ist, begründet ein inhaltlich unzutreffendes Ergebnis für sich genommen keinen Mangel und keine Pflichtverletzung des Anbieters.
Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde ein KI-Ergebnis entgegen seiner Prüf- und Freigabeobliegenheit nach Abschnitt 5 ungeprüft verwendet, haftet der Anbieter nicht. Gleiches gilt für Schäden aus Erklärungen, die ein Anrufer aus einer Äußerung des KI-Telefonassistenten ableitet, ohne dass der Kunde eine eigene verbindliche Erklärung abgegeben hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für die Überlassung der Software auf Zeit gilt Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelrechte.
13. Verfügbarkeit und Störungen
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
Die Verfügbarkeit kann eingeschränkt sein durch Wartungsarbeiten, durch Störungen im Verantwortungsbereich Dritter, insbesondere von Hosting-Anbietern, Telekommunikationsanbietern und KI-Dienstleistern, sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wie höhere Gewalt, Angriffe auf die Infrastruktur oder Ausfälle von Vorleistern.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und vorrangig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
14. Änderungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technische Weiterentwicklungen veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
17. Kontakt
Matthias Grüger & Ahmet Berkay Cirisoglu AI Solutions GbR
Rolandstr. 68, 52134 Herzogenrath, Deutschland
E-Mail: info@kivora.ai